Neckargemünd – Wer Ärger mit Füchsen im Wohngebiet, Mardern auf dem Dachboden oder Wildschweinen im Garten hat, kann sich im Rhein-Neckar-Kreis an eine feste Beratungsstelle wenden. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis teilte mit, dass der Wildtierbeauftragte Dorian Jacobs Bürgerinnen und Bürgern bei Konflikten mit Wildtieren im Siedlungsraum hilft. Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos.
Jacobs ordnet nach Angaben des Landratsamts das Verhalten der Tiere ein, sucht nach den Ursachen eines Konflikts und entwickelt mit den Betroffenen passende Lösungen. Es gehe nicht allein darum, Tiere von Grundstücken und Gebäuden fernzuhalten. Ziel sei es, dass Menschen und Wildtiere im Siedlungsraum mit möglichst wenig Streit nebeneinander leben. Besonders wichtig sind dabei Vorbeugung und eine dauerhafte Vermeidung von Konflikten.
Stadtjäger arbeiten vor Ort
Unterstützt wird der Wildtierbeauftragte von anerkannten und eingesetzten Stadtjägern. Sie sind laut Mitteilung vor Ort präsent und können Probleme dadurch früh erkennen. Ihre Arbeit ist in erster Linie beratend und vorbeugend: Sie erklären, wie sich Wildtiere verhalten, zeigen Wege zur Konfliktvermeidung auf und helfen dabei, Grundstücke und Gebäude für die Tiere uninteressanter zu gestalten. Außerdem führen sie Maßnahmen vor Ort aus. In außergewöhnlichen Fällen arbeiten sie stets eng mit den Wildtierbeauftragten zusammen.
Ob für den eigenen Wohnort schon ein Stadtjäger eingesetzt ist, erfahren Interessierte beim Wildtierbeauftragten oder bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung.
Vorbeugen und beobachten
Oft lassen sich Konflikte schon mit einfachen Mitteln verringern. Genannt werden unter anderem, Abfälle und Futterquellen zu sichern, geeignete Zugänge zu Gebäuden zu verschließen sowie das Grundstück entsprechend anzupassen. Je nach Lage kann es sinnvoll sein, das Verhalten der Tiere systematisch zu beobachten, etwa mit Wildkameras.
Die Entnahme eines Tieres ist laut Landratsamt nicht der Regelfall. In Frage kommt sie nur als letzte Option, nämlich wenn Beratung und Prävention nicht genügen oder keine Aussicht auf Erfolg haben, zum Beispiel bei erheblichen Schäden oder wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Das Handeln der Stadtjäger richtet sich dann nach strengen gesetzlichen Vorgaben.
Rechtliche Grundlage für das Amt ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG). Im Rhein-Neckar-Kreis gehört die Stelle zum Ordnungsamt des Landratsamtes. Der Wildtierbeauftragte soll die Anliegen von Bevölkerung, Kommunen, Jägerschaft und Naturschutz zusammenführen und einen sachkundigen Umgang mit Wildtieren fördern.
Kurzfassung
- Ansprechpartner: Dorian Jacobs, Wildtierbeauftragter des Rhein-Neckar-Kreises
- Telefon: 06221 522-2139
- E-Mail: [email protected]
- Kosten: Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos
- Stadtjäger vor Ort: Auskunft beim Wildtierbeauftragten oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Gesamtbild
Das Land Baden-Württemberg verweist bei Fragen zu Wildtieren auf eine Fachberatung. Auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum heißt es, erster Ansprechpartner seien die Wildtierbeauftragten der Stadt- und Landkreise.
Das Ministerium hat nach eigenen Angaben ein zweistufiges Konzept für den Umgang mit Wildtieren in der Stadt aufgebaut. Als tragende Säulen des Konzepts gelten demnach die Wildtierbeauftragten, die bei den Unteren Jagdbehörden angesiedelt sind, ebenso wie die Stadtjägerinnen und Stadtjäger, die in Städten und Kommunen tätig sind.
Zusätzlich gibt es das Wildtierportal des Landes. Es behandelt laut Ministerium das Thema Wildtiere im Siedlungsraum und bietet neben Fachinformationen auch Verhaltenstipps im Umgang mit den „tierischen Nachbarn“.
Bewertung
Die Mitteilung macht klar, dass es hier zuerst um Beratung geht und nicht um Abschuss. Das ist für Betroffene beruhigend. Offen bleibt, wie schnell Hilfe kommt und in welchen Orten bereits Stadtjäger im Einsatz sind.
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