Leimen – Wer in Leimen Silvesterböller und Raketen abbrennen will, darf das nur an zwei Tagen: an Silvester, dem 31. Dezember, und an Neujahr, dem 1. Januar. Darauf weist die Stadt Leimen hin. Anlass sind nach ihren Angaben aktuelle Vorkommnisse, über die die Stadt nichts Näheres mitteilte. Damit erinnert sie an die geltenden Regelungen.
Betroffen sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2, darunter die klassischen Silvesterböller und Raketen. Verkauft werden diese Artikel nur an Volljährige und nur vom 29. bis 31. Dezember. Die Stadt bittet außerdem darum, ausschließlich Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung zu verwenden. Solche Produkte seien geprüft und erfüllten die nötigen Sicherheitsanforderungen.
Wo Feuerwerk verboten ist
Aus Sicherheitsgründen untersagt die Stadt Feuerwerk rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinderheime und Altenheime sowie um Gebäude, die besonders leicht Feuer fangen. Als Beispiele nennt die Stadt Fachwerkhäuser und historische Gebäude sowie weitere feuergefährdete Bereiche in Leimen.
Bußgeld und Kontrollen
Die Stadt räumt ein, dass Feuerwerk für viele zum Jahreswechsel gehört. Trotzdem appelliert sie daran, auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt Rücksicht zu nehmen. Wer sich an die Vorgaben halte, helfe mit, Unfälle und Brände zu verhindern und unnötigen Lärm zu vermeiden. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Sprengstoffgesetz droht dafür ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Ordnungs- und Polizeibehörden werden nach Angaben der Stadt entsprechende Kontrollen durchführen.
Kurzfassung
- Abbrennen von F2-Feuerwerk erlaubt: 31. Dezember (Silvester) und 1. Januar (Neujahr)
- Verkauf: nur an Volljährige, nur vom 29. bis 31. Dezember
- Nur Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung verwenden
- Verbot rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinderheime, Altenheime und besonders feuergefährdete Gebäude
- Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden
Bewertung
Die Mitteilung ist als Erinnerung nützlich, weil sie die Regeln knapp zusammenfasst und die möglichen Folgen eines Verstoßes nennt. Offen bleibt, welche Vorkommnisse den Anlass gaben und wo die Kontrollen stattfinden sollen. Wer zündet, sollte vorher klären, ob das Haus oder die Umgebung zu den genannten empfindlichen Bereichen zählt.
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