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Politik & Verwaltung

Sirenenförderung 2026: 24 Kommunen im Land erhalten Zuschüsse

Stuttgart – 24 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können in diesem Jahr Geld für neue Sirenen bekommen. Das Land und der Bund stellen über das Sirenenförderprogramm 2026 knapp 2,1 Millionen Euro bereit, rund 950.000 Euro davon trägt das Land. Gefördert werden 155 neue Sirenenanlagen. Mit dem Geld können die Kommunen neue Sirenen anschaffen oder ihr bisheriges Netz ausbauen, teilte das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa mit.

Aus unserer Region stehen unter anderem Neuweiler und Rohrdorf (beide Landkreis Calw), Maulbronn im Enzkreis und Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis auf der Liste. Neuweiler erhält 21.700 Euro für 2 Dachsirenen. Rohrdorf bekommt 28.200 Euro für 1 Dachsirene und 1 Mastsirene. Maulbronn kann mit 56.400 Euro für 2 Dachsirenen und 2 Mastsirenen planen. Walldürn erhält 136.700 Euro für 11 Dachsirenen und 1 Mastsirene.

Das Programm sieht je nach Bauart unterschiedliche Höchstbeträge vor: Pro Sirenenanlage in Dach- oder Gebäudemontage werden bis zu 10.850 Euro gezahlt, bei einer Anlage in Masterrichtung sind es bis zu 17.350 Euro. Ein Sirenensteuerungsempfänger wird mit bis zu 1.000 Euro unterstützt. Die Förderanträge prüfen und bewilligen die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.

Innenminister Manuel Hagel, der auch stellvertretender Ministerpräsident ist, betonte die Bedeutung schneller Warnungen: „Im Ernstfall zählt jede Sekunde“. Das Land setze bei der Warnung auf viele verschiedene Wege, um die Bevölkerung möglichst überall zu erreichen. Die Kosten wolle man gemeinsam mit dem Bund tragen. Das Programm 2026 setzt die Sirenenförderung im Land fort: Schon in früheren Jahren flossen rund 16 Millionen Euro an Fördermitteln.

Kurzfassung

  • Fördersumme 2026: knapp 2,1 Millionen Euro von Land und Bund, rund 950.000 Euro davon vom Land
  • 24 Kommunen, 155 neue Sirenenanlagen
  • Bis zu 10.850 Euro je Anlage in Dach- oder Gebäudemontage
  • Bis zu 17.350 Euro je Anlage in Masterrichtung
  • Bis zu 1.000 Euro je Sirenensteuerungsempfänger
  • Prüfung und Bewilligung: Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen

Gesamtbild

Wie das Innenministerium auf seiner Website erklärt, beruht das Programm 2026 wie im Vorjahr auf dem Sirenenförderprogramm 2.0, das Bund und Länder miteinander vereinbart haben. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg. Anträge für Fördervorhaben können laut Ministerium bis zum 31. Juli 2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Einbindung der Sirenen in das Modulare Warnsystem (MoWaS) über den Digitalfunk BOS. Damit lassen sich die Sirenen auch bei überregionalen Gefährdungslagen von Bund und Ländern auslösen. Laut den FAQ des Ministeriums sind mobile Sirenenanlagen nicht förderfähig, ebenso wenig Wartungskosten und der Standortwechsel einer Bestandssirene. Sirenen mit Sprachausgabe können gefördert werden, wenn sie die Förderbedingungen erfüllen.

Bewertung

Für die geförderten Kommunen ist das Geld ein spürbarer Zuschuss, die genaue Eigenbeteiligung nennt die Mitteilung allerdings nicht. Interessant wäre auch, wie viele Gemeinden insgesamt einen Antrag gestellt haben und wann die neuen Anlagen vor Ort stehen sollen. Bürger erfahren daraus bislang nur, dass ihre Gemeinde gefördert wird, nicht, wann die Sirene einsatzbereit ist.

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Symbolbild: Calw · Foto: Softeis, Public domain, via Wikimedia Commons (Datei)

Lokalteil Baden-Württemberg