Oftersheim – Wer Hecken, Sträucher oder Bäume stark zurückschneiden oder entfernen will, sollte das jetzt tun. Die Naturschutzbehörde des Landkreises weist darauf hin, dass für solche Arbeiten nur die Herbst- und Wintermonate zur Verfügung stehen. Im Frühjahr sei die Zeit für Schnittmaßnahmen erfahrungsgemäß sehr knapp, teilte die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt mit.
Was bis Ende Februar gilt
Gehölze dürfen grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem Ende des Februars beseitigt werden. Grundlage dafür sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, die dem Schutz der Vögel dienen. Vom 1. März an gilt: Hecken, lebende Zäune, bestimmte Bäume und Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände dürfen weder entfernt noch stark zurückgeschnitten werden.
Ausnahmen und Abstimmung
Bäume innerhalb von Parks und Hausgärten sind von dieser Einschränkung ausgenommen. Normale Pflegeschnitte bleiben das ganze Jahr über möglich, etwa an Obstbäumen.
Anders sieht es bei Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten, an geschützten Heckenbiotopen sowie an Naturdenkmalen. Solche Vorhaben sind unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorher mit der Behörde zu klären.
Kurzfassung
- Gehölzbeseitigung grundsätzlich erlaubt: vom 1. Oktober bis Ende Februar
- Ab dem 1. März: Entfernen und starker Rückschnitt von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen, Schilf und Röhricht sowie bestimmten Bäumen sind untersagt
- Ausnahme: Bäume in Parks und Hausgärten; normale Pflegeschnitte ganzjährig möglich
- Vorherige Abstimmung mit der Behörde nötig bei Pflegevorhaben in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Heckenbiotopen und an Naturdenkmalen
- Nähere Informationen gibt es per E-Mail unter [email protected] bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts sowie im Merkblatt für Gehölzmaßnahmen
Bewertung
Für Gartenbesitzer ist die Unterscheidung zwischen Rückschnitt und normaler Pflege entscheidend. Wer unsicher ist, ob ein Vorhaben unter die Frist fällt, sollte vor dem Griff zur Säge nachfragen. Die Mitteilung nennt dafür eine E-Mail-Adresse, erklärt aber nicht, welche Bäume genau betroffen sind.
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